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Deutscher Präsident (1919–1945)


Der Reichspräsident ( lit. „ Reichspräsident “) war der deutsche Staatsoberhaupt unter der Weimarer Verfassung , die von 1919 bis 1945 Englisch offiziell in Kraft war er in der Regel einfach als bezeichnet Präsident von Deutschland .

Deutscher Reichspräsident
Flagge des deutschen Präsidenten (1926–1933) .svg
Standard des Präsidenten (1926–1933)
Reichspräsidentenpalais, Berlin.jpg
Das Präsidentenpalast in der Wilhelmstraße in Berlin .
StilSeine Exzellenz
StatusAbgeschafft
ResidenzPresidential Palace ( Reichspräsidentenpalais )
SitzBerlin , Deutschland
AppointerDirektwahl
im Zwei-Runden-System
VorläuferDeutscher Kaiser
Formation11. Februar 1919
Erster InhaberFriedrich Ebert
Endgültiger InhaberPaul von Hindenburg (verfassungsmäßig)
Karl Dönitz (de facto)
Abgeschafft
  • 2. August 1934 (Tod von Paul von Hindenburg )
  • 23. Mai 1945 (Auflösung der Flensburger Regierung durch die Alliierten )
Nachfolge
  • Führer (1934–1945)
  • Präsident der Republik (1949–1960)
  • Bundespräsident (ab 1949)

Die Weimarer Verfassung schuf ein halbpräsidentielles System, in dem die Macht zwischen Präsident, Kabinett und Parlament aufgeteilt wurde . [1] [2] [3] Der Reichspräsident wurde direkt im allgemeinen Wahlrecht für Erwachsene für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Es war beabsichtigt, dass der Präsident in Verbindung mit dem Reichstag regiert und seine Notstandsbefugnisse nur unter außergewöhnlichen Umständen ausgeübt werden, aber die politische Instabilität der Weimarer Zeit und ein lähmender Fraktionismus in der Legislative bedeuteten, dass der Präsident kam, um eine Position von beträchtlicher Macht einzunehmen, die in der Lage war, per Dekret Gesetze zu erlassen und Regierungen nach Belieben zu ernennen und zu entlassen.

Nach dem Tod von Präsident Hindenburg übernahm Adolf Hitler , bereits Kanzler , 1934 als Führer und Reichskanzler die Befugnisse der Präsidentschaft [4] und hob die Positionen hervor, die er bereits in Partei und Regierung innehatte. In seinem letzten Testament im April 1945 ernannte Hitler Joseph Goebbels zu seinem Nachfolger als Kanzler, Karl Dönitz jedoch zum Reichspräsidenten und belebte damit das Amt des Präsidenten. Diese Wiederbelebung dauerte jedoch nur bis kurz nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gegründet , das Amt des Bundespräsidenten ( Bundespräsident ), die jedoch, zeremoniell ein hauptsächlich politischer Macht weitgehend frei stellen.

Liste der Amtsträger

† bezeichnet Personen, die im Amt gestorben sind.

Porträt ReichspräsidentAmtsantrittBüro verlassenZeit im BüroPartyWahl
Friedrich Ebert
Ebert, FriedrichFriedrich Ebert
(1871–1925)
11. Februar 191928. Februar 1925 †6 Jahre, 17 Tage SPD1919
Hans Luther
Luther, HansHans Luther
(1879–1962)
Schauspiel
[a]
28. Februar 192512. März 192512 Tage Überparteilich- -
Walter Simons
Simons, WalterWalter Simons
(1861–1937)
Schauspiel
[b]
12. März 192512. Mai 192561 Tage Überparteilich- -
Paul von Hindenburg
Hindenburg, PaulGeneralfeldmarschall
Paul von Hindenburg
(1847–1934)
12. Mai 19252. August 1934 †9 Jahre, 82 Tage Überparteilich1925
1932
Hitler, AdolfAdolf Hitler
(1889–1945)
Führer und Reichskanzler
2. August 193430. April 1945 †10 Jahre, 271 Tage NSDAP- -
Dönitz, KarlGroßadmiral
Karl Dönitz
(1891–1980)
30. April 194523. Mai 194523 Tage NSDAP- -

Wahl

Kandidat Karl Jarres (Konservative und Nationalliberale) 1925, erste Runde.

Nach der Weimarer Verfassung wurde der Präsident für eine Amtszeit von sieben Jahren direkt durch das allgemeine Wahlrecht für Erwachsene gewählt. Die Wiederwahl war nicht beschränkt.

Das Gesetz sah vor, dass die Präsidentschaft allen deutschen Staatsbürgern offen stand, die 35 Jahre alt waren. Die direkte Wahl des Präsidenten erfolgte im Rahmen eines Zwei-Runden-Systems . Wenn in einer ersten Abstimmungsrunde kein Kandidat die Unterstützung einer absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen (dh mehr als die Hälfte) erhielt, fand zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Abstimmung statt. In dieser Runde wurde der Kandidat als gewählt angesehen, der die Unterstützung einer Vielzahl von Wählern erhielt. Eine Gruppe könnte auch einen Ersatzkandidaten in der zweiten Runde anstelle des Kandidaten nominieren, den sie in der ersten Runde unterstützt hat.

Der Präsident konnte nicht gleichzeitig Mitglied des Reichstags sein. Die Verfassung sah vor, dass der Präsident bei seinem Amtsantritt den folgenden Eid ablegte (die Aufnahme einer zusätzlichen religiösen Sprache war zulässig):

Ich schwöre, meine Energie dem Wohl des deutschen Volkes zu widmen, seinen Wohlstand zu steigern, Schäden zu verhindern, die Verfassung des Reiches und seine Gesetze aufrechtzuerhalten, meine Pflichten bewusst zu erfüllen und jedem Einzelnen gerecht zu werden.
Propaganda für Paul von Hindenburg , Rechtskandidat in der zweiten Runde von 1925.

In den Jahren 1925 und 1932 fanden tatsächlich nur zwei reguläre Präsidentschaftswahlen nach den Bestimmungen der Weimarer Verfassung statt:

Der erste Amtsinhaber, der Sozialdemokrat Friedrich Ebert, wurde am 11. Februar 1919 vorläufig von der Nationalversammlung gewählt .

Ebert beabsichtigte, 1922 an den Präsidentschaftswahlen teilzunehmen, als der Aufschrei über die Ermordung von Walther Rathenau eine pro-republikanische Atmosphäre zu erzeugen schien. Der Nationalliberale Politiker Gustav Stresemann überzeugte die anderen zentristischen Parteien jedoch, dass die Situation immer noch zu turbulent sei, um Wahlen abzuhalten. Daher verlängerte der Reichstag Eberts Amtszeit bis zum 30. Juni 1925 Ende 1922, was eine Verfassungsänderung erforderte. [5] Ebert starb jedoch im Februar 1925 im Amt.

Propaganda an einem Wahllokal, 12. April 1932.

Die ersten Präsidentschaftswahlen fanden 1925 statt. Nachdem der erste Wahlgang nicht zu einem klaren Sieger geführt hatte, forderten die rechten Parteien ihren Kandidaten Karl Jarres auf, zugunsten von Paul von Hindenburg auszusteigen , der im zweiten eine Vielzahl gewann Abstimmung. Hindenburg diente eine volle Amtszeit und wurde 1932 wiedergewählt , diesmal nominiert von den pro-republikanischen Parteien, die glaubten, nur er könne die Wahl von Adolf Hitler in das Amt verhindern. Hindenburg starb im August 1934, etwas mehr als zwei Jahre nach seiner Wiederwahl, im Amt, nachdem er Hitler zum Kanzler ernannt hatte. Hitler übernahm dann die Befugnisse der Präsidentschaft, jedoch nicht das eigentliche Amt. Vor seinem Selbstmord 1945 ernannte Hitler Karl Dönitz zu seinem Nachfolger als Präsident.

Aufgaben und Funktionen

  • Ernennung der Regierung: Der Reichskanzler und sein Kabinett wurden vom Präsidenten ernannt und entlassen. Im Reichstag war kein Bestätigungsvotum erforderlich, bevor die Mitglieder des Kabinetts ihr Amt antreten konnten, aber jedes Mitglied des Kabinetts musste zurücktreten, wenn das Gremium ein Misstrauensvotum gegen ihn abgegeben hatte. Der Präsident könnte den Kanzler nach Belieben ernennen und entlassen, aber alle anderen Kabinettsmitglieder könnten, außer im Falle eines Misstrauensantrags, nur auf Antrag des Kanzlers ernannt oder entlassen werden.
  • Auflösung des Reichstags: Der Präsident hatte das Recht, den Reichstag jederzeit aufzulösen. In diesem Fall mussten innerhalb von sechzig Tagen Parlamentswahlen stattfinden. Rechtlich durfte er dies aus demselben Grund nicht mehr als einmal tun, aber diese Einschränkung hatte in der Praxis wenig Bedeutung.
  • Verkündung des Gesetzes: Der Präsident war für die Unterzeichnung der Gesetzesvorlagen verantwortlich. Der Präsident war verfassungsrechtlich verpflichtet, jedes nach dem korrekten Verfahren verabschiedete Gesetz zu unterzeichnen, konnte jedoch darauf bestehen, dass der Wählerschaft zunächst in einem Referendum ein Gesetzesentwurf vorgelegt wird . Ein solches Referendum könnte jedoch die Entscheidung des Reichstags nur dann außer Kraft setzen, wenn eine Mehrheit der Wahlberechtigten teilnimmt.
  • Außenbeziehungen: Der Präsident war berechtigt, die Nation in ihren auswärtigen Angelegenheiten zu vertreten, Botschafter zu akkreditieren und zu empfangen und Verträge im Namen des Staates abzuschließen. Die Zustimmung des Reichstags war jedoch erforderlich, um den Krieg zu erklären, den Frieden zu schließen oder einen Vertrag zu schließen, der sich auf deutsche Gesetze bezog.
  • Oberbefehlshaber: Der Präsident hatte das Oberkommando über die Streitkräfte inne.
  • Amnestien: Der Präsident hatte das Recht, Amnestien zu gewähren.

Notfallkräfte

Die Weimarer Verfassung gewährte dem Präsidenten im Krisenfall umfassende Befugnisse. Artikel 48 ermächtigte den Präsidenten, wenn "die öffentliche Ordnung und Sicherheit ernsthaft gestört oder gefährdet wurden", "alle notwendigen Schritte zur Wiederherstellung von Recht und Ordnung zu unternehmen". Zu diesen zulässigen Schritten gehörten der Einsatz von Waffengewalt, die Aufhebung vieler durch die Verfassung garantierter Bürgerrechte und die Nutzung seiner Befugnis, eine Landesregierung zur Zusammenarbeit zu verpflichten, wenn sie ihren verfassungsrechtlichen oder bundesrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Am wichtigsten ist, dass der Präsident Notverordnungen erlässt, die die gleiche Rechtskraft haben wie die vom Parlament verabschiedeten Gesetze.

Der Reichstag musste unverzüglich über Maßnahmen nach Artikel 48 informiert werden und hatte das Recht, solche Maßnahmen rückgängig zu machen. Obwohl der Artikel nur für den außergewöhnlichen Notfall gedacht war, wurde er in den letzten Jahren der Weimarer Republik zur Umgehung des Parlaments verwendet.

Kräfte in der Praxis

Die Weimarer Verfassung schuf ein System, in dem das Kabinett sowohl dem Präsidenten als auch dem Gesetzgeber gegenüber verantwortlich war. Dies bedeutete, dass das Parlament die Befugnis hatte, einen Rückzug der Regierung zu veranlassen, ohne die Last, einen neuen zu schaffen. Ebert und Hindenburg (zunächst) versuchten beide, Kabinette zu ernennen, die das Vertrauen des Reichstags genossen. Die meisten Weimarer Regierungen waren Minderheitenkabinette der zentristischen Parteien, die von den Sozialdemokraten oder den Konservativen toleriert wurden.

Ebert (vor allem 1923) und Hindenburg (ab 1930) unterstützten die Regierungen auch durch Präsidialdekrete. Die letzten vier Kabinette der Republik (Brüning I und II, Papen, Schleicher) werden sogar Präsidialkabinette genannt, weil die Präsidialverordnungen den Reichstagsgesetzgeber immer mehr ersetzten. Unter Brüning tolerierten die Sozialdemokraten die Regierung immer noch, indem sie keine Anträge unterstützten, die die Dekrete widerriefen, aber nach Papen (1932) weigerten sie sich, dies zu tun. Dies führte dazu, dass Hindenburg das Parlament zweimal entließ, um Zeit ohne ein funktionierendes Parlament zu "kaufen".

Entfernung und Nachfolge

Die Weimarer Verfassung sah keine Vizepräsidentschaft vor. Wenn der Präsident stirbt oder sein Amt vorzeitig verlässt, wird ein Nachfolger gewählt. Während einer vorübergehenden Vakanz oder für den Fall, dass der Präsident "nicht verfügbar" war, gingen die Befugnisse und Funktionen der Präsidentschaft auf den Kanzler über.

Die Bestimmungen der Weimarer Verfassung für die Amtsenthebung oder Absetzung des Präsidenten ähneln denen der österreichischen Verfassung . Die Weimarer Verfassung sah vor, dass der Präsident durch ein vom Reichstag initiiertes Referendum vorzeitig aus dem Amt entfernt werden konnte. Um ein solches Referendum zu fordern, musste der Reichstag einen Antrag stellen, der von mindestens zwei Dritteln der in der Kammer abgegebenen Stimmen unterstützt wurde. Wenn ein solcher Vorschlag zur Absetzung des Präsidenten von den Wählern abgelehnt würde, würde der Präsident als wiedergewählt angesehen und der Reichstag automatisch aufgelöst.

Der Reichstag hatte auch die Befugnis, den Präsidenten vor dem Staatsgerichtshof anzuklagen , einem Gericht, das sich ausschließlich mit Streitigkeiten zwischen staatlichen Organen befasst. Dies konnte jedoch nur unter dem Vorwurf geschehen, vorsätzlich gegen deutsches Recht verstoßen zu haben; Darüber hinaus musste der Schritt bei einer Sitzung mit einem Quorum von zwei Dritteln der Gesamtzahl der Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen unterstützt werden .

Geschichte

Friedrich Ebert , Präsident 1919–1925, 1924 von Lovis Corinth gemalt .
Reichspräsident Paul von Hindenburg (Mitte) am Reichstag, 1. Januar 1931.
Reichstag, 12. September 1932: Bundeskanzler Franz von Papen (links stehend), der die Entlassung erklären will, rechts oben der Reichstagspräsident Hermann Göring ( NSDAP ), der wegschaut.
Paul von Hindenburg , Präsident 1925–1934, 1927 von Max Liebermann gemalt .

Der Reichspräsident wurde als eine Art Ersatzkaiser gegründet , dh als Ersatz für den Monarchen, der bis 1918 in Deutschland regiert hatte. Die Rolle des neuen Präsidenten wurde daher zumindest teilweise durch die Rolle des Kaisers im Rahmen des Verfassungssystems bestimmt Monarchie wird ersetzt. Hugo Preuß , der Verfasser der Weimarer Verfassung, soll den Rat von Max Weber hinsichtlich der Amtszeit und der Befugnisse der Präsidentschaft sowie der Art und Weise, wie der Präsident gewählt werden soll, akzeptiert haben . Die Struktur des Verhältnisses zwischen Reichspräsident und Reichstag soll von Robert Redslob vorgeschlagen worden sein .

Am 11. Februar 1919 wählte die Nationalversammlung Friedrich Ebert von der SPD (SPD) als ersten Reichspräsidenten von 379 Stimmen bei 277. Während im Amt er Notverordnungen auf einer Reihe von Gelegenheiten, einschließlich dem zur Unterdrückung Kapp - Putsches in 1920. Seine Amtszeit endete abrupt mit seinem Tod im Jahr 1925. Bei den folgenden Wahlen wurde Hindenburg schließlich als Kandidat der politischen Rechten festgelegt, während sich die Weimarer Koalition hinter Wilhelm Marx von der Zentrumspartei zusammenschloss . Viele rechts hofften, dass Hindenburg nach seiner Amtszeit die Weimarer Demokratie von innen zerstören würde, aber in den Jahren nach seiner Wahl versuchte Hindenburg nie, die Weimarer Verfassung zu stürzen.

Im März 1930 ernannte Hindenburg Heinrich Brüning zum Leiter des ersten "Präsidentenkabinetts", das nicht vom Reichstag unterstützt wurde. Im Juli verabschiedete Hindenburg per Dekret den Staatshaushalt und löste den Gesetzgeber auf, als der Reichstag dieses Gesetz rückgängig machte. In den folgenden Jahren kam es per Dekret zu einer Explosion der Gesetzgebung, bei der diese Befugnis bisher nur gelegentlich genutzt worden war.

Im März 1932 beschloss Hindenburg, sich zur Wiederwahl zu stellen , obwohl es unter dem Beginn der Senilität litt . Adolf Hitler war sein Hauptgegner, aber Hindenburg gewann die Wahl mit einem erheblichen Vorsprung. Im Juni ersetzte er Brüning als Kanzler durch Franz von Papen und löste den Reichstag erneut auf, bevor er ein Misstrauensvotum annehmen konnte. Nach der Wiedervereinigung wurde es im September wieder aufgelöst.

Nachdem Hindenburg im Dezember kurzzeitig General Kurt von Schleicher zum Kanzler ernannt hatte, reagierte er auf wachsende Unruhen und nationalsozialistischen Aktivismus mit der Ernennung Hitlers zum Kanzler im Januar 1933. Es folgte eine parlamentarische Auflösung, nach der Hitlers Regierung mit Hilfe einer anderen Partei in der Lage war befehlen die Unterstützung einer Mehrheit im Reichstag. Am 23. März verabschiedete der Reichstag das Ermächtigungsgesetz , das die Demokratie wirksam beendete. Von diesem Zeitpunkt an wurde fast die gesamte politische Autorität von Hitler ausgeübt.

Hitlers Regierung erließ ein Gesetz, das vorsah, dass nach Hindenburgs Tod (im August 1934) die Ämter des Präsidenten und des Kanzlers in Hitlers Person zusammengelegt wurden. [4] Hitler bezeichnete sich nun jedoch nur noch als Führer und Reichskanzler , ohne den Titel eines Reichspräsidenten zu verwenden. Das Gesetz wurde am 19. August durch ein inszeniertes Referendum "gebilligt".

Hitler beging am 30. April 1945 Selbstmord, als der Zweite Weltkrieg in Europa zu Ende ging. In seinem letzten politischen Testament beabsichtigte Hitler, die beiden Ämter, die er zusammengelegt hatte, erneut aufzuteilen: Er ernannte Karl Dönitz zum neuen Präsidenten, und Propagandaminister Joseph Goebbels sollte seine Nachfolge als Kanzler antreten. Goebbels beging kurz nach Hitler Selbstmord und innerhalb weniger Tage befahl Dönitz am 7. Mai die militärische (nicht politische) Kapitulation Deutschlands, die den Krieg in Europa beendete . Bis dahin hatte er Ludwig von Krosigk zum Regierungschef ernannt, und die beiden versuchten, eine Regierung zusammenzubringen. Diese Regierung wurde jedoch von den alliierten Mächten nicht anerkannt und aufgelöst, als ihre Mitglieder am 23. Mai in Flensburg von britischen Streitkräften gefangen genommen und festgenommen wurden .

Am 5. Juni 1945 unterzeichneten die vier Besatzungsmächte ein Dokument zur Schaffung des Alliierten Kontrollrates , in dem der Name der früheren Bundesregierung nicht erwähnt wurde.

Präsidialstandards

  • 1919–1921

  • 1921–1926

  • 1926–1933

  • 1933–1934

  • 1934–1945

Siehe auch

  • Präsident von Deutschland
  • Liste der Präsidenten Deutschlands
  • Politik Deutschlands
  • Geschichte Deutschlands

Anmerkungen

  1. ^ Amtierender Präsident als Bundeskanzler .
  2. ^ Amtierender Präsident als Präsident des Reichsgerichts .

Verweise

  • Kapitel 4, Präsidenten und Versammlungen , Matthew Soberg Shugart und John M. Carey, Cambridge University Press, 1992.
  1. ^ Veser, Ernst (1997). "Semi-Presidentialism-Duverger-Konzept: Ein neues politisches Systemmodell" (PDF) . Zeitschrift für Geistes- und Sozialwissenschaften . 11 (1): 39–60 . Abgerufen am 15. Oktober 2016 .
  2. ^ Shugart, Matthew Søberg (September 2005). "Semi-Presidential Systems: Dual Executive und Mixed Authority Patterns" (PDF) . Graduiertenschule für Internationale Beziehungen und Pazifikstudien . Archiviert vom Original (PDF) am 19. August 2008 . Abgerufen am 15. Oktober 2016 .
  3. ^ Shugart, Matthew Søberg (Dezember 2005). "Semi-Presidential Systems: Dual Executive und Mixed Authority Patterns" (PDF) . Französische Politik . 3 (3): 323–351. doi : 10.1057 / palgrave.fp.8200087 . S2CID  73642272 . Abgerufen am 15. Oktober 2016 .
  4. ^ a b Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs , 1. August 1934:
    "§ 1 Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers zusammengelegt. Daher gehen die bisherigen Rechte des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er nennt seinen Stellvertreter. "
  5. ^ http://www.zum.de/psm/weimar/weimar_vve.php#Transition%20and%20Final%20Decrees "Artikel 180: Bis zur Einberufung des ersten Reichstags gilt diese Nationalversammlung als Reichstag Die Nationalversammlung bleibt bis zum 30. Juni 1925 im Amt. " wo "2. Satz Version basierend auf dem Gesetz vom 27. Oktober 1922"

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